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Marco Clausen aus Preetz bei Kiel ist Experte in 
Sachen Assistenzhunde - und berät auch Politiker. Für Assistenzhunde Deutschland e.V. analysiert er die Lage im deutschen Assistenzhunde-Wesen.

 

Rechte, Pflichten, Ge- und Verbote sowie Ausbildungsstandards für Assistenzhunde und ihre gehandicapten Halter sind derzeit 
in Deutschland in den verschiedensten Vorschriften festgelegt.

 

Oft fehlen aber auch klärende Regelungen, so dass es für Assistenzhundehalter in Deutschland derzeit kaum noch möglich ist, den Durchblick zu  behalten. Zudem ist der Assistenzhundemarkt voll von schwarzen Schafen. Verbraucherschutz für gehandicapte  Menschen mit Interesse an der Anschaffung eines gut ausgebildeten Assistenzhundes? Fehlanzeige!

 

Deshalb ist  es mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention an der Zeit, endlich  auch in Deutschland die rechtlichen Bedingungen für Assistenzhunde und ihre Halter in einem bundeseinheitlich  gültigen Sondergesetz zu regeln, so wie es in einigen Mitgliedsstaaten der EU und in Übersee bereits seit Jahren der Fall ist.

 

Sozialpolitiker aller Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag haben inzwischen den dringenden Handlungsbedarf erkannt und sich über eine bis Mitte April 2013 dauernde Anhörung im Sozialausschuss auf dem Weg gemacht, die Situation für gehandicapte Menschen und ihre Assistenzhunde in Deutschland, vielleicht sogar über eine Bundesratsinitiative, endlich zu verbessern.

 

Und beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages lief bis zum 20. Februar diesen Jahres ebenfalls eine entsprechende Petition der Betroffenen - mit eher bescheidenem Echo (1.425 Online-Mitzeichnungen). Dennoch kommt jetzt endlich etwas Bewegung in die Sache.

 

Assistenzhunden ist eigentlich Zugang zu gewähren


Aber noch sieht es in Deutschland so aus: Um überhaupt in der Öffentlichkeit einen Assistenzhund mitführen zu dürfen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Man benötigt einen Schwerbehindertenausweis mit Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitung sowie einen von der Assistenzhundeschule auszustellenden Ausbildungs- und Prüfungsnachweis für den Assistenzhund, nur gültig zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis. Außerdem muss der Assistenzhund für Außenstehende deutlich sichtbar mit einer Brustdecke oder einem Spezialarbeitsgeschirr gekennzeichnet sein. 

 

 

Der Behindertenbegleithund darf eigentlich bereits seit 2006 deutschlandweit in Lebensmittelgeschäfte mitgenommen werden. Seit 2004 werden. Assistenzhunde bei Behinderten mit Freifahrtberechtigung im gesamten deutschen ÖPNV unentgeltlich befördert und sind auch von der sonst in öffentlichen Verkehrsmitteln üblichen Maulkorbpflicht befreit, um ihren Dienst leisten zu können. Auch Fluggesellschaften ermöglichen immer öfter die Mitreise von ausgebildeten Assistenzhunden im Fluggastraum des Flugzeuges, teilweise kostenfrei. 
 

Die in deutschen Sozialgesetzen vorgeschriebene Barrierefreiheit von sozialen Einrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens ermöglicht 
die Mitnahme von Assistenzhunden auch in allgemein zugängliche Bereiche von Arztpraxen, Krankenhäusern, Heimen oder Schulen.

 

Auch in sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden ist Assistenzhunden in 
Deutschland eigentlich Zutritt zu gewähren, das ergibt sich aus dem 
Diskriminierungsverbot (Artikel 3 GG in Verbindung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz –AGG).

 
Kein Tag ohne Diskriminierung


Doch allzu oft wird das private Hausrecht ins Feld geführt, um gehandicapten Menschen mit Assistenzhund den Zutritt zu öffentlich zugänglichen Gebäuden zu verweigern. Es kommt dann immer wieder zu kaum lösbaren rechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen meist der Gehandicapte „den Kürzeren zieht“.

 

Daneben haben Gemeinden und Bundesländer auch noch zahlreiche örtliche Sonderregelungen zum Halten und Führen von Hunden, die auch Assistenzhundehalter beachten müssen, um vor Ort nicht in Gesetzeskonflikt zu geraten. Es vergeht in Deutschland kein Tag, an dem Assistenzhundehaltern nicht 
rechtswidrig diskriminierend der Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen verweigert wird.

 

Zudem werden derzeit nur Blindenführhunde von deutschen Sozialkassen finanziert, obwohl Assistenzhunde im Verhältnis zu menschlicher Assistenz einen unschlagbar günstigen Kosten-Nutzen-Faktor aufweisen, und oft Menschenleben retten.

 

Ohne ein bundesweit gültiges Assistenzhundegesetz mit klaren 
Regelungen zu Kostenübernahme, Ausbildungsqualität, öffentlicher Anerkennung und Zutrittsrechten ist die Assistenzhundehaltung in Deutschland derzeit kaum noch möglich. Deshalb ist der Handlungsbedarf hier dringender denn je.

Rechtswirrwar

um Assistenzhunde

© 2013 by Servicehunde Deutschland  e.V.

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